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   VK Arnsberg, 10.08.2009 - VK 17/09   

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VK Arnsberg, 10.08.2009 - VK 17/09 (https://dejure.org/2009,33178)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 10.08.2009 - VK 17/09 (https://dejure.org/2009,33178)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 10. August 2009 - VK 17/09 (https://dejure.org/2009,33178)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2005 - Verg 93/04

    Einschränkung der Festlegung auf ein bestimmtes Produkt oder eine bestimmte

    Auszug aus VK Arnsberg, 10.08.2009 - VK 17/09
    Er vertieft seine Rechtsauffassung zur Anwendung des § 8a Nr. 5 VOL/A insbesondere unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt vom 28.10.2003 (Az.: 11 Verg 9/03) und die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 14.4.2005 (Az.: VII Verg 93/04) zur de-facto-Vergabe.

    2.2.1 technische Gründe Die scheinbar weite Auffassung des OLG Düsseldorf hierzu gestützt auf die Entscheidung vom 14.4.2005 (Az.: VII Verg 93/04) bezog sich auf die Zulässigkeit einer freihändigen Vergabe und die Frage einer de-facto Vergabe und verweist auf § 3a Nr. 2 lit c VOL/A 2. Abschnitt.

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - Verg 1/04

    Anforderungen an die Dokumentation der Aufteilung eines öffentlichen Auftrages in

    Auszug aus VK Arnsberg, 10.08.2009 - VK 17/09
    Um ein in jeden Hinsicht transparentes Vergabeverfahren zu gewährleisten und zugleich etwaigen Manipulationsmöglichkeiten so weit wie möglich vorzubeugen, ist es deshalb geboten, dem öffentlichen Auftraggeber eine Heilung von Dokumentationsmängeln zu versagen (OLG Düsseldorf vom 17.03.2004 ­ Verg 1/04).
  • OLG Frankfurt, 28.10.2003 - 11 Verg 9/03

    Vergabeverfahren: Ausnahmsweise Vorgabe eines bestimmten Produkts oder

    Auszug aus VK Arnsberg, 10.08.2009 - VK 17/09
    Er vertieft seine Rechtsauffassung zur Anwendung des § 8a Nr. 5 VOL/A insbesondere unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt vom 28.10.2003 (Az.: 11 Verg 9/03) und die Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 14.4.2005 (Az.: VII Verg 93/04) zur de-facto-Vergabe.
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